Steuern

Auf welche Teile des Einkommens Ausländer in Japan Steuern zahlen müssen, hängt von der Aufenthaltsdauer ab. Die Steu­ergesetzgebung unterscheidet drei Kategorien. Ausländer die kürzer als 1 Jahr im Land bleiben werden als Non-Residents bezeichnet. Sie müssen nur auf ihr Einkommen, das sie in Japan erwirtschaften, Steuern zahlen. Einkommen aus ausländischen Quell­en sind steuerfrei.

 

Die Höhe der Steuern für Non-Re­sidents hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab: Arbeit­nehmer führen pauschal 20 Prozent ihres in Japan erwirtschafteten Einkommens ab. Wer dagegen als Selbstständiger arbeitet, wird mit den gleichen Sätzen besteuert wie japanische Steuer­zahler.


Die 183-Tage-Regelung für Steuern von Ausländern

Die Doppelbesteuerungsabkommen, die Japan mit Deutschland, Österreich und der Schweiz abgeschlossen hat, sehen von diesen Steuervor­schriften eine Ausnahme vor: Ausländer, die maximal 183 Tage in Japan bleiben, sind von der Pflicht befreit in Japan Steuern zu zahlen und müssen ihr Einkommen aus­schließlich in ihrem Heimatland versteuern. Voraus­setzung ist jedoch, dass man während der 183 Tage bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, der seinen Hauptsitz nicht in Japan hat, und das Gehalt nicht von einer Betriebsstätte in Japan ausgezahlt wird. Wer innerhalb von 10 Jahren länger als 1 Jahr und maximal 5 Jahre in Japan lebt, gilt als „Non-Permanent Resident". Ausländer in dieser Kategorie müssen ihr gesamtes Einkommen, das in Japan ausbezahlt oder nach Japan überwiesen wird, in Japan versteuern - unabhängig davon, ob das Einkommen aus in- oder ausländischen Quellen stammt.

 

Einkommen, das im Ausland erwirtschaftet und nicht nach Japan über­wiesen wird, ist von den japanischen Einkommens­steuern befreit. „Non-Permanent Residents" zahlen auf ihr steuerpflichtiges Einkommen die gleichen Sätze wie japanische Steuerzahler. Alle Ausländer, die länger als 5 Jahre in Japan leben, werden als „Permanent Residents" klassifiziert und zahlen auf ihr gesamtes weltweit erwirtschaftetes Ein­kommen die gleichen Steuern wie Japaner.


Die japanische Einkommenssteuer

Das japanische Einkommenssteuer-Jahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Auf alle Einkünfte in dieser Zeit müssen Steuern bezahlt werden. Jeder Steuerzahler erhält einen Freibetrag in Höhe von 380.000 Yen. Wenn der Ehepartner pro Jahr weniger als 380.000 Yen verdient, erhöht sich der Freibetrag auf 760.000 Yen. Für jedes Kind dürfen weitere 380.000 Yen abgezogen werden. Darüber hinaus können besondere Ausgaben geltend gemacht werden - beispielsweise hohe Arztrechnungen, Reparaturkosten nach Naturkatastrophen und Versicherungsbeiträge.

 

Auf das so be­rechnete zu versteuernde Einkommen wird eine progressive Ein­kommenssteuer gezahlt, deren Sätze im Jahr 2007 zwischen 5 Prozent und 40 Prozent lagen. Unterm Strich musste ein Single mit einem Bruttojahr­esgehalt in Höhe von 10 Millionen Yen nach Angaben des japanischen Finanzministeriums im Jahr 2007 mit jährlichen Einkommenssteuerzahlungen in Höhe von 1,52 Millionen Yen rechnen. Ein Ehepaar ohne Kinder mit dem gleichen Einkom­men zahlte 1,41 Millionen Yen an Steuern und ein Ehepaar mit zwei Kindern führte rund 1,13 Millionen Yen ab. Bei einem Jahrseinkommen in Höhe von 7 Millionen Yen wurden für den Single 781.000 Yen und für die Ehepaare 672.000 Yen bzw. 459.000 Yen an Steuern fällig. Diese Beträge beinhalten neben der Einkommens­steuer die Gemeindesteuern.  

 

Neben dem System der Steuereinbehaltung für Arbeitnehmer, kennt Japan eine zweite Methode, Einkommenssteuern zu zahlen. Sie gilt für Selbstständige, für Arbeitnehmer, deren Gehalt im Ausland ausgezahlt wird, für Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt über 20 Millionen Yen liegt sowie für Arbeitnehmer, die mit einem Zweitjob jährlich mehr als 200.000 Yen verdienen. Sie alle sind verpflichtet, ihre Steuerschuld selbst zu berechnen, die nöti­gen Formulare auszufüllen und das Geld rechtzeitig ans Finanzamt zu überweisen.

 

Für jedes Steuerjahr müssen die Formulare im da­rauf folgenden Jahr zwischen dem 15. Februar und dem 15. März beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein, das Geld muss spätestens bis zum 15. März gezahlt werden. Die nötigen Formu­lare gibt es zwar nur in Japanisch, die Nationale Steuerbehörde veröffentlicht im Internet jedoch jedes Jahr ein kostenloses Hand­buch, das Ausländern in englischer Sprache erklärt, wie die Steuer­schuld berechnet und die Formulare ausgefüllt werden.

 

Unternehmenssteuern

Deutschland mag die umfangreichste Steuerliteratur der Welt haben, aber was die pure Menge der Gesetze zum Thema Steuern auf Bundes­ebene angeht, schlägt Japan uns um Längen. So müssen sich Ja­paner laut einer Studie von PricewaterhouseCoopers durch ins­gesamt 7.200 Seiten an Steuergesetzen kämpfen - damit hat Nippon das viertgrößte Steuergesetzbuch der Welt. Die deutschen Steuergesetze auf Bundesebene umfassen dagegen nach An­gaben von PricewaterhouseCoopers gerade einmal 1.700 Seiten. Japans Bürokraten haben jedoch nicht nur wortgewaltige, sondern auch ziemlich komplizierte Steuergesetze geschaffen, weshalb die Fachleute in vielen japanischen Unternehmen deutlich länger über den Steuererklärungen grübeln als in anderen Ländern.

 

Eine Unter­suchung der Weltbank beispielsweise ergab im Jahr 2007, dass deutsche Firmen jährlich rund 70 Stunden benötigen, um ihre Steuererklärung für die Unternehmens- und Mehrwertsteuern vor­zubereiten und auszufüllen. Ihre Konkurrenten in Japan brauchen für den gleichen Vorgang mit insgesamt 210 Stunden pro Jahr drei­mal so lange. Gerade für mittelständische Unternehmen, die sich neu in Nippon niederlassen, ist es daher empfehlenswert, einen staatlich lizenzierten Steuerberater mit der komplizierten und zeitaufwändigen Arbeit zu beauftragen.

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