Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Japan nicht unüblich einen mündlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, der dann auch rechtlich bindend ist. Diese Art Verträge abzuschließen gilt als Ausdruck des gegenseitigen Vetrauens. Ein Arbeitsvertrag, egal ob mündlich oder schriftlich muss nach in Japan geltendem Arbeitsrecht Regelungen und Vereinbarung zum Gehalt, den Arbeitszeiten, den Aufgaben, dem Arbeitsort sowie Pensions- und Kündigungsregelungen enthalten.
Firmen müssen Beschäftigungsregeln vorlegen
Bei Kündigungen beträgt die gesetzliche Frist für Arbeitgeber in Japan 30 Tage. Wie viele Tage im Voraus der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über eine Kündigung informieren muss steht im Arbeitsvertrag und in den Beschäftigungsregeln, die jede Firma mit mehr als 10 Angestellten formulieren muss. Dabei sind die Firmen per Gesetz dazu verpflichtet diese Regeln sowohl in Japanisch als auch in Englisch zu verfassen und auszuhängen. Darin kann der Arbeitnehmer nicht nur seine Kündigungsfrist nachlesen, sondern auch, wie er bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages seinerseits vorgehen muss. Gründe für einen Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag mit einem Angestellten zu kündigen sind wie in Deutschland auch wiederholtes zu spät kommen, wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten aus seinem Profil verweigert oder gewalttätig wird.
Der Arbeitgeber meldet die Mitarbeiter für Versicherungen an
Ferner sind alle Unternehmen per Gesetz verpflichtet, ihre Mitarbeiter in der Unfall- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten müssen ihre Mitarbeiter zudem in der Kranken- und Rentenversicherung registrieren lassen. Die Anmeldung zur Unfallversicherung erfolgt im örtlichen „Labor Standard Inspection Office", die Beitrittsformulare für die Arbeitslosenversicherung müssen an das örtliche „Public Employment Security Office" geschickt werden. Die Registrierung in der Renten- und Krankenversicherung wird in der örtlichen Filiale der Sozialversicherungsagentur abgewickelt.
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