Politik
Das gegenwärtige politische System Japans wurde nach dem Zweiten Weltkrieg während der Besatzungszeit in der Verfassung vom 3. Mai 1947 formal festgeschrieben. Demnach ist Japan eine zentralstaatlich organisierte parlamentarische Monarchie; der Kaiser, genannt Tennō, symbolisiert als Monarch die Einheit des Volkes und ist in allen politischen Angelegenheiten von der Zustimmung des Kabinetts, der gewählten Regierung abhängig.
Das Kabinett bildet unter Führung des Premierministers die Exekutive im politischen System Japans. Die legislative Gewalt wird von einem Zweikammerparlament, bestehend aus Unterhaus und Oberhaus ausgeübt. An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof. Die geltende Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. In ihr verpflichtet sich das japanische Volk den Idealen des Friedens und politisch der demokratischen Ordnung. Sie ist auch unter der Bezeichnung „Friedensverfassung" bekannt, da sie unter dem starken Einfluss der USA und ihrem Rechtsempfinden entwickelt wurde.
Kaiser ohne politische Macht
Der Kaiser wird als Symbol des Staates und der Einheit des Volkes hervorgehoben. Ihm ist untersagt, in Regierungsgeschäfte einzugreifen - somit besitzt er keinerlei politische Macht und die souveräne Macht liegt allein beim Volk. Der derzeitige Kaiser ist Akihito. Er ist der 125. Tennō. Sein Vater, der Shōwa-Kaiser, hatte 1945 bei der Kapitulation Japans eine Göttlichkeit der japanischen Kaiser zurückgewiesen.
Die Verfassung von 1946 gibt dem Kaiser keine direkte politische Entscheidungsgewalt, im modernen Japan ist sein Amt zeremonieller Natur. Er ernennt den von beiden Parlamenten gewählten Ministerpräsidenten und den Präsidenten des obersten Gerichtshofes, er verkündet die Gesetze und beruft das Parlament ein. Außerdem ist er oberster Priester des Shintō. In der Verfassung wird im Artikel neun Krieg abgelehnt, auch die Androhung militärischer Gewalt als Mittel zur internationalen Konfliktlösung ist verboten. Weiterhin wird die Unverletzlichkeit der Menschenrechte betont.
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